AGB’s Haus USEDOM

Regeln für die Zimmervermietung & App. & FeWo

Auszug aus der Deutschen Hotelordnung,
sowie die AGB des App.-Hotels HAUS USEDOM
Thorsten Tripcke Einzelunternehmer,
Strandstraße 16, 17459 Seebad Loddin OT Kölpinsee

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.
2. Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
3. a) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
    b) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    c) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen:
        10% des Preises für Übernachtung in Ferienwohnungen
        20% des Preises für Übernachtung mit Frühstück
       
4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartier nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis abzüglich der o.g. Einsparungen zu zahlen.
5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Quartier ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß das Quartier, wenn nicht anders vereinbart ist, bis 10:00 Uhr geräumt sein. Bei kurzzeitiger Vermietung (bis zu 3 Tagen) ist der Vermieter berechtigt einen angemessenen Aufschlag zu erheben.
6. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Gastes, die durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entstanden sind, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Vermieters eingebracht hat. Dies gilt nicht für Schäden an eingebrachten Sachen des Gastes, die der Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
7. Der Gast ist haftbar für die von ihm in den Unterkünften angerichteten Schäden.
7.1.  Der Gastgeber haftet nicht für vom Gast eingebrachte Gegenstände oder Bargeld, Entwendungen aus dem Gastzimmer sind nicht durch den Gastgeber versichert!
8. Alle Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten, sollen einvernehmlich beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so gilt für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Gerichtsstand Wolgast.
9. Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.
10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Des Weiteren bitten wir zu beachten:

–     Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
–     Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich.
Bitte melden Sie Ihre Besucher rechtzeitig bei der Rezeption an.
–     Das gebuchte/bereitgestellte Ferienquartier ist am Anreisetag bis 18:00 Uhr zu übernehmen.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise!